Was passiert mit der Pensionskasse bei Temporärarbeit?

Weisst du wie die BVG bei deinem Temporäreinsatz abgerechnet wird? Nein? Dann frischen wir dein Gedächtnis in diesem Artikel ein bisschen auf.

Wie bin ich bezüglich BVG versichert?

Seit Anfang des Jahres 2009 bist du automatisch BVG versichert, wenn du mehr als drei Monate in einem Betrieb arbeitest. Vorausgesetzt du hast keine Kinder. Personen mit Kindern sind ab dem ersten Tag versichert. Die Arbeitsdauer kann sich aber auch aus mehreren Einsätzen ergeben.

So kannst du beispielsweise zwei Monate arbeiten, dann einen Monat nicht und danach einen zweiten Einsatz für drei Monate beim gleichen Arbeitgeber (oder Leiharbeitsfirma) leisten. Zusammengezählt bist du dann ab dem vierten Monat obligatorisch pensionskassenversichert. Zwischen den einzelnen Einsätzen dürfen nie mehr als drei Monate verstreichen. Die Unterbrechungen werden aber nicht kumuliert.

Wichtig zu wissen

  • Wenn schon vor dem ersten Einsatz vereinbart wurde, dass die Arbeitsdauer länger als drei Monate dauert oder sogar unbefristet ist, bist du ab Beginn des Arbeitsverhältnisses versichert.
  • Unabhängig von der BVG-Pflicht kannst du natürlich auch freiwillig ab dem 1. Tag in die BVG einzahlen.
  • Wenn du mehrere Arbeitgeber hast, müssen die Kriterien für jeden einzelnen erfüllt sein.
  • Ist der Einsatz kürzer als drei Monate, bist du ab der 13. Woche BVG-pflichtig. Bei einer Verlängerung wird der Betrieb versicherungspflichtig.

Was geschieht mit meinem BVG Guthaben beim Austritt?

Nachdem wir den Austritt gemeldet haben, erhältst du ein Schreiben von unserer Versicherung für das Freizügigkeitsguthaben.

Folgende Möglichkeiten hast du:

  • Du kannst dann das Freizügigkeitsguthaben auf die Pensionskasse deines neuen AG übertragen lassen
  • oder auf ein eigenes Freizügigkeitskonto übertragen
  • bis zu 6 Monate kannst du ausserdem das Guthaben auf einem Wartekonto bei unserer Versicherung deponieren.

Ist der Einsatz kürzer als drei Monate, bist du ab der 13. Woche BVG-pflichtig. Bei einer Verlängerung wird der Betrieb versicherungspflichtig.

Wir hoffen, dass du über dein BVG Guthaben nun Bescheid weisst und deine Fragen durch diesen Artikel geklärt werden konnten. Falls doch noch Unklarheiten oder Fragen auftauchen, melde dich am besten bei uns über das Anmeldeformular. Im Anschluss kontaktieren wir dich und besprechen deine offenen Fragen. Weitere Informationen zur Temporärarbeit findest du ausserdem auf www.die-temporaerarbeit.ch.