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BEWERBER

FAQ

Du willst wissen, wie das mit Bewerbung, Job, Lohn und Einsatz läuft? Hier findest du die wichtigsten Antworten — schnell erklärt, direkt auf den Punkt.

13. MONATSLOHN

Im Temporäreinsatz wird der 13. Monatslohn anteilig auf den Stundenlohn aufgeschlagen und mit jeder Abrechnung mit ausbezahlt.

ABSENZEN

Vom Bruttolohn werden AHV, IV, EO, ALV, BVG, Unfallversicherung und ggf. Quellensteuer abgezogen. Der Detailausweis liegt jeder Lohnabrechnung bei.

ABGABEN KINDER UND PARTNER

Familienzulagen werden über die FAK abgewickelt und kommen monatlich auf deinen Lohn. Anmeldung erfolgt über uns.

ARBEITSRAPPORTE

Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach dem Einsatzbetrieb und dem GAV. In der Regel 40–45 Stunden pro Woche. Überstunden werden gemäß GAV entschädigt.

AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER

Mit gültiger Arbeitsbewilligung (B/C/L/G/Ci) ist eine Anstellung möglich. EU/EFTA-Bürger profitieren von erleichterten Verfahren. Wir helfen bei Formalitäten.

BVG PENSIONSKASSE

Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres und bei einem Jahreslohn über CHF 22'050 wirst du in der Pensionskasse versichert (Stand 2026).

FERIENGELD

Gesetzliche und kantonale Feiertage werden entschädigt, sofern sie auf einen normalerweise gearbeiteten Tag fallen. Anteil wird auf den Stundenlohn aufgeschlagen.

KRANKHEIT

Bei Krankheit melde dich umgehend bei uns und beim Einsatzbetrieb. Ab dem 4. Krankentag besteht Anspruch auf 80% Lohnfortzahlung über die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung.

LOHNZAHLUNG / ABRECHNUNG

Lohn wird monatlich, jeweils per Monatsende auf dein Konto überwiesen. Vorschüsse sind in Ausnahmesituationen möglich — kurz mit dem zuständigen Berater absprechen.

UNFALL

Wir versichern dich gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle (NBU bei mindestens 8 Wochenstunden). Bei einem Unfall sofort Unfallschein bei uns anfordern.

UNTERLAGEN BEIM VERTRAGSABSCHLUSS

Beim Vertragsabschluss brauchen wir: gültige ID/Pass, AHV-Ausweis, Bankverbindung, bei Ausländern die Arbeitsbewilligung, bei BVG-Pflicht den Familienstand.

ZWISCHENVERDIENST

Wenn du beim RAV gemeldet bist, gilt Temporärarbeit als Zwischenverdienst. Wir stellen dir die Lohnabrechnungen für deine ALV-Anmeldung zur Verfügung.

Bereit zum Chrampfe?

Mir luef es — und du? Sende uns deine Bewerbung, wir melden uns.

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